Schulbegleitung/ Schulbegleitender Dienst (SbD)

Was ist ein(e) Schulbegleiter(in)?
Die Bezeichnung von Helfer/innen zur persönlichen Unterstützung von Schüler/innen im schulischen Bereich ist regional unterschiedlich. Es gibt Bezeichnungen wie: Integrationshelfer, Schulassistenz, Integrationsassistenz und weitere. Wir verwenden bei diesen Ausführungen die Begriffe Schulbegleitung/Schulassistenz bzw. Schulbegleitender Dienst.

Für welche Kinder und Jugendliche kommt eine Schulbegleitung in Frage?
Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung oder seelischer Probleme beim Schulbesuch auf unmittelbare, individuelle Unterstützung angewiesen sind, um am Schulalltag teilnehmen zu können.

Hierzu gehören Schüler/innen:
Mit einer seelischen Behinderung: z.B. Entwicklungsverzögerungen, Autismus, Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung, ADHS.
Mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung und daraus resultierendem Bedarf an z.B. pflegerischen oder medizinischen Hilfen.

Die Aufgaben der Schulbegleitung sind vielfältig und werden immer dem individuellen Unterstützungsbedarf angepasst. Beispiele dafür können sein:
Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten aller Art, Strukturierung des Schulalltags, Begleitung in Krisensituationen, Unterstützung im pflegerischen, motorischen, sozialen und emotionalen Bereich, Hilfestellung bei der Inklusion in die Klassengemeinschaft, Unterstützung auf dem Schulweg.
Schulbegleitung kann auch Hilfen leisten bei der Umsetzung eines Nachteilsausgleichs (Siehe §48 SchwbG)


Wer kann Schulbegleitung beantragen?
Die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Sorgeberechtigte beantragen die Schulbegleitung beim Sozialamt oder beim Jugendamt.
Schulbegleitung kann auf der Grundlage von §54 SBG XII i.v.m. §75 SBG IX (bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung) und § 35a SGB VIII (bei seelischer Behinderung) beantragt werden und ist nicht von der besuchten Schulform abhängig.

Hier finden Sie unser ausführliches Konzept zur Schulbegleitung: